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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 863598 | ||
Datum | 23.10.2020 19:40 MSG-Nr: [ 863598 ] | 2088 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Josef R. in Bayern steht ja hinter jeder Freiwilligen Feuerwehr ein Feuerwehrverein (e. V. oder auch nicht) (bzw. ich kenne keine Feuerwehr bei der es nicht so ist). Das stimmt so überhaupt nicht. Geschrieben von Tobias Josef R. Wer sucht Nachwuchs, der Verein oder die gemeindliche Einrichtung? Wenns Leute zum löschen sind dann natürlich die gemeindliche Einrichtung. Geschrieben von Tobias Josef R. Feuerwehrbedarfspläne haben (leider) die wenigsten Gemeinden Bayerns. Was die Gemeinde in die Halle stellen muss, ist deshalb meist nicht klar. Auch das sollte sich ändern, denn ohne Bedarfsplanung sollte es keine Zuschüsse mehr geben. Geschrieben von Tobias Josef R. Alles hat seine guten und schlechten Seiten. Ich für mich hab aber entschieden, dass das bayerische System (auch mit seinen Schattenseiten) so gut funktioniert, dass ich es nicht ändern würde (wenn ich könnte). Oh Ansätze gäbe es schon wo man was machen könnte. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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