Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen | 863530 |
Datum | 21.10.2020 23:32 MSG-Nr: [ 863530 ] | 1810 x gelesen |
Tanklöschfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Katastrophenschutz
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Moin Sabrina,
zum einen handelt es es sich um die Mindestausstattung mit 9+3 bzw 6+6, zweitens soll die Zusatzkompentente zum Löschfahrzeug den örtlichen Gegebenheiten in der Gemeinde angepasst sein (TH, Wasser, Schlauch, ABC, usw zur Auswahl).
Heißt, wenn ihr derzeit eine klassische Stützpunktfeuerwehr seid, mit TLF 8/18 und LF8 (ohne Wasser), dann bietet sich aktuell an entweder ein (H)LF 10 und ein TLF2000 oder 2 MLF. Hattet ihr vorher einen GW-Z oder RW, käme als Ersatz ein GW-L mit TH-Komponente in betracht. Alles aber eben auch in Abhängigkeit zum Rest der Gemeindefeuerwehr (örtliche Belange).
Und ein Fahrzeug des KatS (die vom BBK) werden nicht auf die Mindesstärke angerechnet, da das Land und das BBK die Hoheit über die Nutzung des Fahrzeuges haben. Ein stationiertes KatS-Fahrzeug erhöht aber nach Feuerwehrverordnung euren Personalansatz (Mindesstärke) um die doppelte Personenzahl des stationierten Fahrzeuges (SW 6 FA, LF-KatS 18 FA als Beispiele)
Gruß aus Emden
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