Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 863526 |
Datum | 21.10.2020 21:16 MSG-Nr: [ 863526 ] | 1249 x gelesen |
Geschrieben von Wolfgang K.Und wenn Du und Christian schon auf der Weihnachtsfeier herumreitet, dann sollte ihr zumindest Fakten kennen.
Als Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins ( nicht Feuerwehrverein ) kann ich dir sagen, dass du da ( zumindest für Bayern ) komplett auf dem Holzweg bist.
Eine Verbrotzeitung von Beiträgen und Spenden ist nahezu ausgeschlossen wenn du die Gemeinnützigkeit nicht gefährden willst. Im Jubiläumsjahr z.B. das Weihnachtsessen übernehmen o.k. jedes Jahr, klares Nein.
Die 40 bzw. 60 Euro umfassen alle Aufmerksamkeiten incl. Jubiläusgeschenke usw. Diesen Betrag kannst du aber nicht für jedes Mitglied im Jahr voll ausschöpfen.
Ist auch alles in entsprechenden Broschüren der Finanzverwaltung nachzulesen.
Wie zum Beispiel in einem Beitrag oben angemerkt wurde, nach Übungsdiensten regelmäßig die Brotzeit zu übernehmen, ist ein absolutes no go. Diese Auffassung vertritt zumindest der für meinen Verein zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts.
Ausnahmen werden höchtens für die Jugendgruppe gewährt, wenn man z.B. während des Jugendausflugs noch ne Feuerwache besichtigt und das ganze dann als mehrtägige Ausbildungsveranstaltung deklariert.
Gemeinnützigkeit für einen Feuerwehrverein ist daher nur zweckmäßig wenn man direkt oder indirekt finanziell die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung unterstützen will.
Will man die Kohle für das leibliche Wohl verwenden verzichtet man besser auf die Gemeinnützigkeit.
E.V. wegen Haftungsfragen geht ja trotzdem.
Gruß vom Ammersee,
Thomas
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 20.10.2020 09:05 |
|
Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |