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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863499 | ||
| Datum | 21.10.2020 11:36 MSG-Nr: [ 863499 ] | 1592 x gelesen | ||
Geschrieben von hess.Finanzministerium Es handelt sich um klassische Maßnahmen der Mitgliederbetreuung. Hierbei steht die Geselligkeit im Vordergrund. Entsprechende Ausgaben des Vereins stellen Zuwendungen an Vereinsmitglieder dar. Diese sind nur zulässig, soweit Annehmlichkeiten vorliegen, die allgemein üblich und angemessen sind.Löst sich die Problematik dann, wenn die Mitglieder der Feuerwehr keine Vereinsmitglieder sind (z.B. nur der Lebenspartner oder eine jährliche Spende ohne Mitgliedschaft)? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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