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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863494 | ||
| Datum | 21.10.2020 10:45 MSG-Nr: [ 863494 ] | 1626 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. Hinzu kommt jetzt die Umsatzbesteuerung von Festen, wenn es über die Kameradschaftskasse abgewickelt wird.In anderen Bundesländern kommt noch dazu, dass ein Feuerwehrfest, dass die Kameradschaftskasse füllt, keine Veranstaltung der Gemeinde ist, sondern eine Veranstaltung einer BGB-Gesellschaft (alle die beim Fest mitmachen). Die dann auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Ein Förderverein als Veranstalter haftet nur mit dem Vereinsvermögen. Zumindest ist das mein Kenntnisstand... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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