| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 863489 |
| Datum | 21.10.2020 09:52 MSG-Nr: [ 863489 ] | 1644 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Guten Tag
Geschrieben von Sebastian S.
Da hast Du sehr wohl recht und wir sind damit sehr lange sehr gut gefahren.
Es gab aber zwei Gründe, die uns zur Gründung eines FV zu bewogen haben:
Wenn ihr mit der Gründung eines FV gut gefahren seit dann o.k.; ich wollte zum Ausdruck bringen, dass man in BaWü -gegenüberin einigen anderen Bundesländern- sogenannte "Vereinsaktivitäten" auch über den § 18 FwG abwickeln kann. Feuerwehr- bzw. Feuerwehrfördervereine sind in BaWü bekanntlich noch nicht all zu lange, jetzt aber zunehmend mehr, verbreitet.
Bisher kamen Spenden an das von Dir erwähnte Sondervermögen an die Gemeinde, diese erstellten eine Spendenbescheinigung und gaben diese Spenden weiter.
Oder steckten sie, was vorgekommen ist, in den allgemeinen Feuerwehrhaushalt der Gemeinde, so dass viele Feuerwehren eher Sachspenden wollten.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| | 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |