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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 863488 | ||
| Datum | 21.10.2020 08:01 MSG-Nr: [ 863488 ] | 1821 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernd D. Wobei in BaWü der größte Teil dieser Posten auch gem. " § 18 Sondervermögen für die Kameradschaftspflege " des FwG-BaWü abgewickelt werden kann und man nicht unbedingt dafür einen FW-Förderverein gründen muß. Da hast Du sehr wohl recht und wir sind damit sehr lange sehr gut gefahren. Es gab aber zwei Gründe, die uns zur Gründung eines FV zu bewogen haben: 1. Spenden Bisher kamen Spenden an das von Dir erwähnte Sondervermögen an die Gemeinde, diese erstellten eine Spendenbescheinigung und gaben diese Spenden weiter. Durch den FV kann man das nun selbst machen. Das ist aber eher eine Arbeitserleichterung für die Verwaltung. 2. Umsatzsteuer Bisher wurden unsere Festivitäten (Weihnachtsmarkt etc.) über das Sondervermögen abgewickelt, ohne steuerliche Abzüge o.ä. Spätestens zum 01.01.2021 unterliegen die öffentlichen Kassen dem UStG (Kurze Info des IM BW). Für einen Verein gelten die Regelungen des Steuerrechtes nicht, sofern die Umsatzgrenzen nach Kleinunternehmer-Regelung nicht überschritten werden (eine hundertprozentige Definition maße ich mir nicht an, da nicht vom Fach). Daher werden alle unsere Veranstaltungen über den FV abgewickelt. Diese Vorgehensweise ist mit dem Finanzamt geklärt und als rechtskonform bestätigt worden. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | ||||
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