| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863426 |
| Datum | 20.10.2020 11:21 MSG-Nr: [ 863426 ] | 2132 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
Das das alles rechtlich in Ordnung ist, steht ja außer Zweifel. Ich frage nach der Sinnhaftigkeit dahinter: Welchen Sinn macht ein größeres Fahrzeug, wenn es nicht benötigt wird (ich unterstelle dabei, dass der Bedarfsplan korrekt ist)?
Wenn man sich vom Fahrzeug löst: Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Förderverein z.B. bei einem Gerätehausneubau die Baukosten für einen Kameradschaftsraum (ungleich Schulungsraum) übernimmt. Oder wenn ein zusätzlicher MTW beschafft wird, das aber nicht für die Pflichtaufgaben genutzt wird:- Zeltlager der Jugendfeuerwehr
- Besuche einer befreundeten Feuerwehr
- Erledigungen für Feuerwehrfeste, die nicht der Mitgliederwerbung dienen
- Teilnahme an Leistungsabzeichen, sofern nicht verpflichtend nach Landesrecht
- ...
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| | 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |