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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863425 | ||
Datum | 20.10.2020 11:19 MSG-Nr: [ 863425 ] | 2167 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas L. So lange die Gemeinde miteinbezogen wird Genau das ist der springende Punkt. Das Fahrzeug muss in den Einsatzdienst gehen. Und das geht nur mit Zustimmung der Gemeinde. Und wenn die ja sagt - § 52 StVZO in Verbindung mit § 70 StVZO. Wenn sie Nein sagt - gibts kein Einsatzfahrzeug und keine SoSi. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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