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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863415 | ||
Datum | 20.10.2020 10:20 MSG-Nr: [ 863415 ] | 2245 x gelesen | ||
Alles richtig, was Du schreibst. Nur wo steht, das ein Förderverein verboten ist bzw nicht gegründet werden darf? Dann handeln z.B. die Kameraden illegal? Feuerwehr Förderverein Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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