| Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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| Thema | Aufgaben Gemeinde vs. Aufgaben Förderverein | 60 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863413 |
| Datum | 20.10.2020 10:12 MSG-Nr: [ 863413 ] | 2426 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Geschrieben von Wolfgang K.Das Ergebnis von nur einer Minute suchen ...... Und was steht auf den Seiten? Ich habe keine wirkliche Lust jetzt nach deinen Gegenargumenten selber zu suchen ;-)
Aber ich habe auch nicht behauptet, dass es keine Fördervereine gibt die das machen. Ich sage nur Ich bin der Meinung, dass eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde nicht durch einen Förderverein finanziert werden darf. Da werden die Mittel dann nicht effizient eingesetzt.
Und ich habe doch nach deinen Argumenten gesucht: http://www.feuerwehr-waldlaubersheim.de/FdF.htmVorgesehen war lediglich ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug) mit 600 l Wassertank und eingeschobener Pumpe. Das Platzangebot und die Gewichtsklasse hätten lediglich für die Grundausrüstung gereicht. Durch die Unterstützung der Freunde der Feuerwehr wurde ein Großteil der Mehrkosten für ein größeres Fahrzeug, ein MLF (Mittleres Löschfahrzeug), getragen. Das MLF mit 1.200 l Wassertank, einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Pumpe, Ausrüstung für eine Gruppe und umfangreiche Zusatzausrüstung war nur mit der Unterstützung des Fördervereins möglich. Schön, aber welchen Sinn hat es, eine größeres Fahrzeug zu kaufen, als nötig? In meinen Augen ist das Verschwendung der Vereinsgelder.
Christian Rosenau
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| | 20.10.2020 09:05 |
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | |