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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 863409 | ||
Datum | 20.10.2020 09:26 MSG-Nr: [ 863409 ] | 2186 x gelesen | ||
Aber eben nicht über § 52 StVZO, sondern nur über § 70 StVZO. In BaWü müsste das also das Innenministerium entscheiden. Außer natürlich der Förderverein schenkt das Fahrzeug nach der Beschaffung der Gemeinde. Dann kann es ganz normal eingegliedert werden. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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