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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 863408 | ||
Datum | 20.10.2020 09:23 MSG-Nr: [ 863408 ] | 2202 x gelesen | ||
Naja, sehen die Gesetzgeber und die Landesregierungen anders. Aus der Gesetzesbegründung zum ursprünglichen Feuerwehrgesetze BaWÜ: Der Umfang der Aufgaben bestimmt sich allein nach den örtlichen Gegebenheiten. Die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde muss im Hinblick auf die öffentliche Bedeutung der Aufgaben außer Betracht bleiben. Es ist Aufgabe des inneren Finanzausgleichs, leistungsschwachen Gemeinden die Aufstellung einer personell und sachlich leistungsfähigen Feuerwehr zu erleichtern. im übrigen haben Land und Landkreis die Gemeinden zu unterstützen. Ein Förderverein zur Finanzierung der Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Das Verwaltungsrecht gibt eine Gemeinde die Möglichkeit die Feuerwehraufgaben einer anderen Gemeinde zu übertragen oder mit anderen Gemeinden zusammen einen Zweckverband zu gründen um so die Kosten zu teilen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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