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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 863369 | ||
Datum | 19.10.2020 11:58 MSG-Nr: [ 863369 ] | 2118 x gelesen | ||
Die einfache Antwort steht in der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren: Je nach Größe der Gemeinde und Gliederung der Feuerwehr müssen Stützpunkt- oder Schwerpunktwehren eingerichtet und ausgerüstet werden. Das ist dann auch nicht "nennen dürfen", sondern "sein müssen". Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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