Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ausstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen | 13 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 863359 |
Datum | 19.10.2020 09:07 MSG-Nr: [ 863359 ] | 2587 x gelesen |
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter mit Korb
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Grundausbildung
oder
Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung
Wird doch in der Feuerwehrverordnung gut beschrieben
1. HLF 10 +
2. Truppfahrzeug wie TLF, DLK, RW, GW-L (Gefahrgut oder 2to Nutzlast)
oder nach Punkt 3 HLF10 + MLF. TSF-W hat keine fest eingebaute Pumpe die für 2.2.2 gefordert ist. Dafür darfst du den Löschwassertank des MLF ausbauen
Geschrieben von Sabrina M.Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen?
Wer der Eigentümer der Fahrzeuge ist wird nicht beschrieben, daher lautet die Antwort nein.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 19.10.2020 08:25 |
 |
Sabr7ina7 M.7, Leer |
| 19.10.2020 09:07 |
 |
Ingo7 z.7, Handeloh | |