News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 863342 | ||
Datum | 18.10.2020 17:47 MSG-Nr: [ 863342 ] | 2486 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Im Gegenteil bleibe ich der Meinung, dass ein durch den Förderverein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug grundsätzlich auch ohne 70er Ausnahme eine Sondersignalanlage haben kann. Der Förderverein bekommt ein SoKfz Feuerwehrfahrzeug (von Oldtimern mal abgesehen, da gibt es teils Ausnahmen) i.d.R. nicht zugelassen (§19 Abs. 2a). Ich glaube auch nicht, dass eine Prüforganisation eine HU erteilt, wenn da ne SoSi auf einem anderweitig zugelassenen Fahrzeug verbaut ist und keine explizite Genehmigung vorliegt. Ob die erteilt wird, kann ich nicht sagen, das kann auch bundeslandabhängig geregelt sein. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|