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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 863335 | ||
Datum | 18.10.2020 16:30 MSG-Nr: [ 863335 ] | 2582 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Sprechen wir von Betriebsfeuerwehren oder öffentlich anerkannten Werkfeuerwehren? Letztere stehen im Prinzip gleichauf mit den öffentlichen Feuerwehren, erstere sind nur betriebsintern geregelte Dinge. Das ist in NRW (seit einiger Zeit) nicht so: Auch Betriebsfeuerwehren können auf Antrag öffentlich anerkannt werden. Siehe § 15 BHKG. Ich sehe keinen Grund, warum eine anerkannte Betriebsfeuerwehr keine Feuerwehr im Sinne der StVZO sein sollte. | ||||
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