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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863305 | ||
Datum | 18.10.2020 09:56 MSG-Nr: [ 863305 ] | 2690 x gelesen | ||
Hab hier mal eine Vorschrift aus RLP zum Thema Privatfahrzeuge und Sosi. Hier handelt es sich sogar um "handelsübliche PKW". Und wenn man den Punkt 1.2 liest, spricht nichts dagegen, hier eine Einsatzfahrzeug mit SoSi auf einen e.V. mit entsprechendem Zweck zu zu lassen. sorry Link vergessen: https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/7824/48/dokumente/Blaulichtregelung.pdf Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Wolfgang K. [18.10.20 10:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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