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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 863292 | ||
Datum | 17.10.2020 15:45 MSG-Nr: [ 863292 ] | 2900 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. Ähm und was hat Kat-Schutz mit Blaulicht bzw Sosi zu tun? Da zitiere ich Dich mal: 2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, Das ist Dein Zitat aus der StVZO. Hervorgehoben habe ich. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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