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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 863286 | ||
Datum | 17.10.2020 11:40 MSG-Nr: [ 863286 ] | 2932 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan H. Schon fast offtopic, aber wieso zählen die häufig vorhandenen gGmbHs auch dazu? Naja, ich würde sagen: 1. das g in gGmbH steht für gemeinnützig ;) 2. die von den HiOrgs betriebenen gGmbHs idR als 100%ige-Töchter. Somit gehören die ja organisatorisch den Vereinen (als Geselschafter). Wie das im Genauen ist - keine Ahnung :D Aber dafür bin ich kein Jurist, bzw. nicht in diesen HiOrgs vertreten. Ich würde aber schätzen, dass man so damit versucht, die Vereinstätigkeit und die geschäftliche Tätigkeit aufgrund von Haftung und wirtschaftlicher Risiken trennt - hier könnte ja ein Jurist aus unseren Reihen helfen - aber das ginge sicher sehr weit ins offtopic. | ||||
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