News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 863277 | ||
Datum | 16.10.2020 18:41 MSG-Nr: [ 863277 ] | 3657 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus R. Förderverein First Responder Hm.... Nach welchem Gesetz werden da Aufgaben wahrgenommen? Bei First Responder würde ich tendenziell erstmal Rettungsdienstgesetz? Wenn ihr als Verein tätig werdet, ist es ja keine Tätigkeit im Sinne der "Feuerwehr" als Teil der Gemeinde - oder ist das vielleicht doch eine freiwillige Leistung nach Art. 4 Abs. 3 BayFwG der Feuerwehr (Teil der Gemeinde), die durch den Verein nur gefördert wird? Ich habe nur auf die Schnelle gefunden, dass das Rettungsdienstgesetz bei euch Ersthelfereinheiten zwar erlaubt, aber diese ja dann explizit nicht zum Rettungsdienst gehören. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|