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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863264 | ||
Datum | 16.10.2020 15:44 MSG-Nr: [ 863264 ] | 3539 x gelesen | ||
Ähm und was hat Kat-Schutz mit Blaulicht bzw Sosi zu tun? Schon mal aufgefallen, dass auch Werkfeuerwehren SoSi Fahrzeuge haben? Schon mal aufgefallen, dass Private Rettungsdienstunternehmer Fahrzeuge mit Sosi fahren? KatS? Und hier auf der Seite schon mal gesehen, dass es gewerbliche Vermieter gibt, die Fahrzeuge mit Sosi vermieten, die auf sie zugelassen sind? Oder auch Leasingfahrzeuge? Es kommt auf den Einsatzzweck an, nicht auf den Halter. Vermietet z.B. ein gewerblicher Vermieter eine DLK an einen Baumpfleger, muss er die Blaulichter abdecken und die Sosi außer Betrieb nehmen. Und das in der ganzen BRD. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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