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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Marc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz | 863263 | ||
Datum | 16.10.2020 15:27 MSG-Nr: [ 863263 ] | 3606 x gelesen | ||
Der Förderverein wird in aller Regel nicht anerkannte Einheit oder Organisation im Katastrophenschutz oder Rettungsdienst sein. Die Regelungen für die Fahrzeuge der Feuerwehr scheiden bereits insoweit aus, als der zivilrechtlich organisierte Verein eben gerade nicht "die Feuerwehr" ist. Neben der Frage der SoSi-Anlage, die meiner Meinung nach am Fördervereinsfahrzeug nicht zulassungsfähig sein dürfte, stellen sich noch andere Fragen: - Einbau und Verwendung der Funkanlage - Versicherung des Fahrzeugs (Augenmerk auf die erhöhte Unfallgefahr, die in den regulären Privat-Policen idR nicht abgebildet werden wird) - Für die Betankung des Fahrzeuges aus kommunalen Mitteln dürften idR separierte Vereinbarungen erforderlich sein. Die Trennung von dienstlichen und Vereins-Fahrten im Rahmen dieser Regelung dürfte gleichfalls zu Schwierigkeiten führen. Wenn das Fahrzeug erforderlich ist sollte der Verein eine Schenkung vornehmen. | ||||
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