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Thema | Corona-Spam - nun auch bei Feuerwehren :-( | 20 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 862958 | ||
Datum | 08.10.2020 23:01 MSG-Nr: [ 862958 ] | 1370 x gelesen | ||
Geschrieben von Wolfgang K. Sicher hast du auch einen Unterlassungsanspruch - nur das kostet Zeit und Geld den durchzusetzen.Ansonsten ist die Bundesnetzagentur auch gerne behilflich. Ein paar Monate nach einer Beschwerde, bekam ich per Mail auch das Ergebnis mitgeteilt: Sie hatten sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und daher durch Telefonwerbung belästigt wurden.Seitdem ist auch Ruhe ;-) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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