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Thema | Interkulturelle Kompetenz in der FW - war: Rassismus bei der Amsterdamer Feuerwehr | 57 Beiträge | ||
Autor | Andr8é V8., Braunschweig / Niedersachsen | 862591 | ||
Datum | 01.10.2020 23:10 MSG-Nr: [ 862591 ] | 1748 x gelesen | ||
Sorry, deine Antwort ist leider so nicht richtig. So heißt es im Nds. Brandschutzgesetz: Der Einsatzleiter darf anordnen, dass die Feuerwehren Grundstücke und Gebäude zur Brandbekämpfung oder zur Hilfeleistung betreten dürfen. Der einzelne Feuerwehrmann wird damit nicht ermächtigt. Vielmehr beruht die Einschränkung der Grundrechte einzig auf der Entscheidung des Einsatzleiters, der diese Entscheidung auf Basis der Verhältnismäßigkeit trifft und dann anordnet. | ||||
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