Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Sachsen: zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilungen der FF | 19 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 862559 |
Datum | 01.10.2020 11:42 MSG-Nr: [ 862559 ] | 1364 x gelesen |
Infos: | 01.10.20 FW-Forum: Definition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA
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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Landesfeuerwehrverband
Landesfeuerwehrverband
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Guten Tag
Geschrieben von Wolfgang K.
aber ich kann mich an keine Kampagne des DFV oder LFV erinnern, die dieses Thema ernsthaft aufgreifen. Warum? Kein Thema für Funktionäre? Wichtigere Themen? Kein "Mainstream"?
Müßte mich jetzt da durchklicken, aber einige LFVe haben in diese Richtung erinnerlich schon was angeregt.
z.B. im Strategiepaper LFV BaWü unter L 23 zu lesen:
"L 2.3 Anerkennung des Ehrenamtes durch (Zuschläge an) Entgeltpunkte(n) in der gesetzlichen Rentenversicherung (i.S.v. § 76e SGB VI) bzw. vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme. "
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [01.10.20 11:45] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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