Hallo Markus,
die rechtlichen Lösungen und Maßnahmen haben wir schon. Es geht um die Umsetzung, die man wollen muss. Aber dann wird es vielleicht wieder politisch.
Einer der wichtigsten Maßnahmen ist Tempo. Hier haben wir den §§ 417 ff StPO: Beschleunigtes Verfahren in Strafsachen (Strafprozess). Ein Schnellverfahren kommt nur bei Amtsgerichten und in einfach gelagerten Fällen infrage, bei denen eine Aburteilung in kurzer Frist möglich ist und keine höhere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt wird, u.a. in Verkehrsstrafsachen. Es ermöglicht Hauptverhandlung und Urteilsspruch ohne vorherige schriftliche Anklage, mit verkürzter Beweisaufnahme und ohne Einhaltung der sonst üblichen Fristen.
Das heißt - zumindest theoretisch - ich hab den Verursacher, es gibt Zeugen. dann kann ich den Täter bis zum nächsten Morgen festsetzen, am anderen Morgen Hauptverhandlung, Urteil und dann ggfs auch eine kurzfristige Freiheitsstrafe (da reichen auch mal 1 - 2 Wochen) ohne Bewährung, die dann sofort angetreten wird. Und - ja das geht nach der heutigen Rechtslage.
Das hat den Vorteil, dass man im Kreise der Kumpel nicht mehr damit prahlen kann, was für ein toller Hecht man doch ist und es den "Bullen" mal wieder gezeigt hat. Ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern kommt von Fachleuten.
Im Bereich der Prävention will ich das Fass "Dienstpflicht" nicht neu aufmachen. Das geht zu weit weg von Feuerwehr.
Auch das Thema "Bagatellisierung" ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und führt sicher wieder zu Diskussionen, die ins eine oder andere Extrem ausschweifen . Meiner Meinung nach tolerieren wir viel zu viele "kleine" Überschreitungen, die Grenzen sind verschoben. Ich empfehle hier mal einen Besuch in Singapur.
Mir würde es erstmal schon reichen, wenn unsere Justiz das Thema "Beschleunigtes Verfahren" konsequent umsetzt.
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
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