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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Fluchtweg verengt :-( | 56 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 861418 | ||
Datum | 28.08.2020 12:55 MSG-Nr: [ 861418 ] | 1143 x gelesen | ||
Muss dich nicht steinigen...sehe das genauso....:-) Aber wie du schon sagst es ist durch solche Sachen für eine gewisse Grundlage gesorgt...das führt meiner Erfahrung nach dazu das es seitens hessischer Behörden eher seltener zu "komischen" Forderungen kommt..aber das sind auch nur meine Erfahrungen und das bringt uns jetzt hier auch wieder ganz schön weg vom eigentlichen Thema. Bleiben wir also bei der bisherigen Zusammenfassung: Es gibt keine rechtliche Grundlage für die 1,20m (zumindest kenne ich bisher keine). Das es absoluter Mist ist den Geldautomaten dort aufzustellen versteht sich glaube ich von selbst. | ||||
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