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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 861335 | ||
Datum | 24.08.2020 11:27 MSG-Nr: [ 861335 ] | 2229 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Falls nein würde ich die Forderung des Anwalts noch nichtmals weiterleiten. Ist doch sein Problem, wenn er Forderungen an den falschen Gegner richtet. So einfach geht es leider innerhalb der öffentlichen Verwaltung nicht. Der Anwalt hat die richtige Behörde adressiert, nur die falsche Postadresse. Das muss intern weitergeleitet werden. Gruß, Stefan | ||||
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