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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kind aus Aufzug gerettet: Feuerwehr soll Schaden bezahlen | 30 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 861314 | ||
Datum | 23.08.2020 14:22 MSG-Nr: [ 861314 ] | 2213 x gelesen | ||
Geschrieben von Armin K. Hier stellt sich jetzt die Frage, weshalb. Die Zurückweisung wäre eigentlich erstmal durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen gewesen, ggfs. auch mit Unterstützung eines eigenen Anwalts. Möglicherweise besteht mit der Haftpflichtversicherung eine vertragliche Vereinbarung, dass diese die Gemeinde bei Schadensersatzforderungen auch außergerichtlich vertritt. Dann wäre das in Ordnung. Dem kann ich leider nicht zustimmen. Nach den AGBs ist erstmal jeder verpflichtet der in Regress genommen werden soll, seine Haftpflichtversicherung über einen eventuellen Haftpflichtschaden zu informieren, ganz egal ob schuld oder nicht schuld. Desweiteren die Haftpflichtversicherung im Schadenfall eine "passive Rechtsschutzfunktion" und schützt den Versicherungsnehmer vor unbegründeten Haftungsansprüche. | ||||
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