Geschrieben von Ralf H.Wie muss ich das mit den Alarmstufen verstehen? So, wie es im RAEP drin steht ;-)
2.1.1 Alarmstufe 1
Alarmstufe 1 tritt in Kraft, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Lage von Feuerwehreinheiten eines Ausrückbereichs mit einem wasserführenden Löschfahrzeug mit mindestens 1000l Wasservorrat beherrscht werden kann.
2.1.2 Alarmstufe 2 Alarmstufe 2 tritt in Kraft, wenn feststeht oder zu vermuten ist, dass die gemäß Alarm-stufe 1 alarmierten Kräfte nicht ausreichen und davon ausgegangen werden kann, dass die Lage mit Hilfe von bis zu drei weiteren Feuerwehreinheiten mit mindestens je einem wasserführenden Löschfahrzeug mit mindestens 1000l Wasservorrat oder je einem Tanklöschfahrzeug oder einer Kombination aus den vorgenannten Lösch- und Tanklöschfahrzeugen, beherrscht wird.
2.1.3 Alarmstufe 3 Alarmstufe 3 tritt in Kraft, wenn feststeht oder zu vermuten ist, dass die nach Alarm-stufen 1 und 2 alarmierten Kräfte nicht ausreichen, eine Führungsunterstützung erfor-derlich ist und davon ausgegangen werden kann, dass die Lage mit Hilfe von drei wei-teren Feuerwehreinheiten mit mindestens je einem Tanklöschfahrzeug beherrscht wird.
D.h., wie bei allen Alarmen, wenn eine höhere Stufe zu vermuten ist, wird im Erstalarm bereits umfangreicher alarmiert. Die Alarmstufe ergibt sich also wie üblich aus der Multiplikaaddition des Disponentenkönnens mit der Lautstärke des Notrufenden.
Ist die zweite Frage ernst gemeint?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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