Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Feuerwehrhaus komplett aus Holz | 38 Beiträge |
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 861077 |
Datum | 16.08.2020 10:20 MSG-Nr: [ 861077 ] | 3210 x gelesen |
Hallo Daniel,
nur kurz. Komplett in das Thema einzusteigen wird zu umfangreich.
Um die Feuerwiderstandsdauer bei Holzbauteilen nachzuweisen, müssen diese überdimensioniert werden.
Das heißt, dass zu den Abmessungen, welche für die Standsicherheit benötigt werden Abbrandfaktoren (Abhängig vom verwendeten Holz) mal Zeit (angestrebte Feuerwiderstandsdauer) hinzugerechnet werden um den Querschnitt entsprechend zu vergrößern.
Nur mal so grundsätzlich:
F30, F60 oder F90 sind keine eindeutigen Beschreibungen von Bauteilen. Es gehört immer (bauorordnungsrechtlich) die Angaben des Brandverhaltens (A= nicht brennbar, B= brennbar) dazu.
Aus Gründen der Übersicht und der Verständlichkeit verzichte ich auf weitere Differenzierungen und auf die europ. Klassifizierung.
Grundsätzlich ist es so, dass Holzbauteile welche feuerhemmend (F30-B) sein müssen, aus brennbaren Baustoffen bestehen dürfen.
Bauteile die hochfeuerhemmend sein müssen (F60 AB) müssen, weine wirksame Bekleidung aus nicht brennnbaren Baustoffen haben.
Feuerbeständige Teile (F90 BA) müssen in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Aufgrund dieser Forderung können feuerbeständige Bauteile nicht aus Holz bestehen (erstmal bauordnungsrechtlich).
Wenn diese Bauteile aus brennbaren Baustoffen hergestellt werden sollen, handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Abweichung, welche die Genehmigungsbehörde oder der Prüfsachverständige /Prüfingenieur positiv bescheiden muss.
Die Anforderung an eine Brandwand ist F90 AM. Somit muss die Brandwand aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen und den Nachweis der Standsicherheit führen. Womit Holz an sich (wegen brennbar) ausscheidet. Andere Ausführungen siehe Abweichungen.....
Das ist jetzt aber wirklich nur ein kurzes Statement ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Bauordnungsrecht in Verbindung mit den weiterführenden Vorschriften und Sonderbauvorschriften lässt viele Möglichkeiten zu. Oder um die Antwort auf die Frage: "Wie muss das jetzt ausgeführt werden?" mit den Worten eines Brandschützers zu formulieren: Es kommt darauf an. ;-)
Rainer Endres
*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Rainer E. [16.08.20 10:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|