Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 860775 |
Datum | 08.08.2020 10:06 MSG-Nr: [ 860775 ] | 2493 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
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Moin,
Du hast in deinem Beitrag vom 7.8.20, um 13:40 Uhr behauptet das Martinshorn hätte keine Warnfunktion und hast das auch sehr emotional und vehement vertreten. Ich hab Dir jetzt einfach nur Belege geliefert, einmal in der VwV, welche klassisch die Intention des Verordnungsgebers klarstellt, zum anderen in dem Aufsatz von Professor Müller.
Was Du jetzt bringst wird einfach nur absurd! Darauf kann kaum noch vernünftig antworten, aber ich versuch es trotzdem mal:
Nein, nicht jeder Privat-Pkw muss bei jedem Überfahren einer Kreuzung laut hupend warnen, weil:
- § 16 StVO den Einsatz der Hupe regelt und der das pauschale Hupen hier nicht vorsieht
- und es eben keine zusätzliche Sollvorschrift wie in RN1 zur VWV § 35 StVO gibt.
Der 2. Absatz von Dir, zu dem Aufsatz von Prof. Müller geht off topic - das hat mit der Warnfunktion des Martinshorns definitiv nichts mehr zu tun. Du kannst gern ein neues Thema aufmachen, aus dem werd ich mich dann aber raushalten. Ich hab hier ursprünglich nur Fundstellen - sehr valide Fundstellen übrigens - geliefert und bin auf einmal in seinem Kleinkrieg gelandet ;-)
Mein Fazit: Das Martinshorn hat eine Warnfunktion. RN 1 der VwV zu § 35 StVO ist eine Sollvorschrift, das heißt die Nichtbeachtung hat nicht generell Konsequenzen, kann aber im Einzelfall dazu führen. Es bleibt jedem Maschinisten selbst überlassen jede Einsatzfahrt für sich zu bewerten. Wenn ich mich dazu entscheide auf das Horn zu verzichten - oder das angeordnet bekomme, dann muss ich ggf. die Fahrweise anpassen und ggf. langsamer und noch vorsichtiger fahren.
Schönen Gruß
Stefan
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