Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 860774 |
Datum | 08.08.2020 09:30 MSG-Nr: [ 860774 ] | 2505 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Stefan D.Klassisches Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit. Einsatzfahrzeug ganz normal bereits Vorfahrt. Hier wird es genau so sein. Der Fahrer des anderen Pkw begeht einen Vorfahrtsverstoß und das bleibt auch so. Jetzt wird ein Gutachten entscheidend sein, ob das Einsatzfahrzeug entweder bei niedrigerer Geschwindigkeit oder bei eingeschaltetem Martinshorn besser/rechtzeitiger wahrnehmbar gewesen wäre.
Dann sollte doch jeder Verkehrsteilnehmer in Deutschland bei jeder Fahrt immer laut hupend auch bei grüner Ampel mit seinem Privat-PKW über eine Kreuzung fahren. Dann hat er jedes Mal rechtzeitig gewarnt...
Herr Müller schreibt in seinem Aufsatz ja auch, dass laut VwV jeder FA in seinem Privatwagen bei der Nutzung von Sonderrechten auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus "alle Möglichkeiten des Fahrzeuges zur Warnung nutzen" solle. Also immer mit Lichthupe, Warnblinker und Dauerhupe nach der Alarmierung? Auch das finde ich nirgendwo in der StVO und der VwV kann ich das auch nicht entnehmen. Ich frage mich auch welchen Nutzen das hätte?
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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