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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 860773 | ||
Datum | 08.08.2020 09:00 MSG-Nr: [ 860773 ] | 2581 x gelesen | ||
Guten Morgen! Glaubs mir einfach, ich hab genau in dem Fall selber oft genug ein Verfahren eröffnet/eröffnen müssen. Natürlich spielt das eine Rolle. Und nein, das hat eben nichts damit zu tun, dass das blaue Auto dann nicht mehr schuld wäre. Schuld wird hier nicht geteilt! Jeder wird nach seiner eigenen Schuld bestraft. Die Schuld des anderen nimmt deine (nicht grundsätzlich) weg. Nur wenn die Schuld des anderen so groß ist, dass die eigene keine Rolle mehr spielt. Klassisches Beispiel mit überhöhter Geschwindigkeit. Einsatzfahrzeug ganz normal bereits Vorfahrt. Hier wird es genau so sein. Der Fahrer des anderen Pkw begeht einen Vorfahrtsverstoß und das bleibt auch so. Jetzt wird ein Gutachten entscheidend sein, ob das Einsatzfahrzeug entweder bei niedrigerer Geschwindigkeit oder bei eingeschaltetem Martinshorn besser/rechtzeitiger wahrnehmbar gewesen wäre. Die VwV gilt für den Anwender des jeweiligen Gesetzes. Auch wenn es hier ein Sonderfall ist: Der Sonderrechtsfahrer ist Anwender des Gesetzes. Hier verweise ich wieder auf den verlinkten Aufsatz von Professor Müller, der das eindeutig auch so klarstellt. Oder auf den StVO-Kommentar. Schönen Gruß | ||||
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