Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 860770 |
Datum | 08.08.2020 05:47 MSG-Nr: [ 860770 ] | 2608 x gelesen |
Geschrieben von Stefan D.Der Verstoß gegen die Sollvorschrift aus der VwV begründet in aller Regel eine Sorgfaltspflichtverletzung, die bei Unfällen mit Verletzten fast zwingend die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge hat (vgl. 5 Punkte der Fahrlässigkeit).
Und ich kann dir versprechen, kommt es zum Unfall mit Verletzten wird dies immer die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge, Horn an oder aus spielt da gar keine Rolle.
Geschrieben von Stefan D.Wenn mehrere Sachen zusammen kommen (hohe Geschwindigkeit, tödlicher Ausgang...), dann kann das fehlende Warnen - sogar wenn ich eigentlich Vorfahrt habe - das Zünglein an der Waage sein.
Ahja, das große rote Auto bekommt auf einmal Schuld wenn es bei Grün in die Kreuzung fährt und das blaue Auto, welches das Rotlicht missachtet ist auf einmal nicht mehr schuld?
Das glaubst du doch jetzt selbst nicht, oder?
Desweiteren wage ich zu bezweifeln, dass wir als Feuerwehr überhaupt gegen die VWV-StVO verstoßen können.
Verwaltungsvorschriften sind Anordnungen einer übergeordneten Behörde gegenüber einer [U]nachgeordneten[/U] Behörde.
Kenn mich jetzt zwar nicht so aus, aber da die VWV-StVO vom Bundesverkehrsminister und der damaligen Umweltministerin erlassen wurde, glaube ich kaum das diese für eine kommunale Feuerwehr oder die Polizei gilt.
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