News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 860763 | ||
Datum | 07.08.2020 22:31 MSG-Nr: [ 860763 ] | 2670 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan D. Wenn mehrere Sachen zusammen kommen (hohe Geschwindigkeit, tödlicher Ausgang...), dann kann das fehlende Warnen - sogar wenn ich eigentlich Vorfahrt habe - das Zünglein an der Waage sein. Der Grund für den Unfall ist nicht das fehlen einer Warnung, sondern die nicht angepasste Geschwindigkeit und die fehlende Bremsbereitschaft. Also ein Verstoss gegen den Absatz 8 des §53. Wenn ich Vorfahrt habe (grüne Ampel, Vorfahrts- oder Stopschild, rechts vor links), wie soll denn dann bei einem 100%igen Fehlverhalten des Unfallgegners eine Schuld durch fehlende Warnung mittels Einsatzhorn argumentiert werden? Wie ist die VwV deiner Meinung nach denn eindeutig? Der Aufsatz spiegelt die allgemeingültige Rechtslage wieder? Oder die Meinung von Herrn Müller? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|