Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 860757 |
Datum | 07.08.2020 19:32 MSG-Nr: [ 860757 ] | 2839 x gelesen |
Geschrieben von Wolfgang K.nd dann wird ein ordentliches Gericht entscheiden. Wahrscheinlich sogar der BGH. Und dann haben wir verbindliche Regeln Nö, das wird nie passieren. Der § 35 ist nicht ohne Sinn mit so zahlreichen unbestimmten und auslegungspflichtigen Rechtsbegriffen gebastelt worden. Und eher behandelt der BGH Jürgen's Briefmarkenproblem, bevor er den § 35 zu einer für alle Seiten immer eindeutigen Rechtsnorm umstrickt.
Geschrieben von Wolfgang K.Die Meckerer müssen Strafanzeige stellen. Ja, genau das wäre der einzige richtige Weg. Die Nachbarn sind der Meinung, die Feuerwehr macht was falsch? Anzeige. Die Feuerwehr erhält Beleidigungen? Anzeige. Und Anzeige meint eben nicht, einen popeligen Text im regionalen Käseblättchen zu platzieren, wo das betroffene Gesicht eines Feuerwehrmannes die Vernunft in alle Beteiligten zurückkehren und die Internetwelt das Straßenverkehrsrecht revolutionieren lässt. Sowohl für Beleidigungen als auch für Verstöße gegen die Verkehrsregeln, trotz Scheuer, gibt es andere Anzeigen. Und wenn für keine Seite dieser Weg geboten erscheint, dann braucht sich die andere Seite damit erst gar nicht beschäftigen, denn dann ist es ja nicht so wild. So einfach kann die Welt sein.
Übrigens, kleines Internetfundstück des Tages: Ärger über den Feuerwehrlärm hat es immer schon gegeben, der wurde nicht mit dem Internet erfunden. Mancherorts hat das dann solche Folgen gehabt, und am Ende waren alle Seiten zufrieden. Ohne Forenjuristerei, ohne detailierte Neudefinition von "Warnung", ohne Hessische/Niedersächsische Allgemeine, und ohne BGH.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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