Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Stef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern | 860752 |
Datum | 07.08.2020 18:11 MSG-Nr: [ 860752 ] | 2824 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Hallo zusammen,
ihr versucht Euch gerade in der Auslegung des § 35 StVO. Hier wäre ich vorsichtig einfach nur mit dem Wortlaut oder
mit dem was ich mir selber denke zu argumentieren.
Ich würde Euch entweder einen StVO-Kommentar empfehlen, hier wäre Hentschel/König/Dauer, vom Beck-Verlag wohl eines
Standartwerke derzeit. Achtung, hier muss man ein wenig aufpassen beim Lesen, ab und zu steht vorne groß die Meinung der Autoren und nur klein unter aA (andere Ansicht) steht dann z.B. ein BGH-Urteil. Ich würde mich im Zweifelsfall am BGH orientieren. Kommentare haben halt einen großen Nachteil: Man muss ihn halt kaufen. Der Kommentar ist mit über 130,- wahrlich kein Schnäppchen. Wobei man oft an Landgerichten gebrauchte erwerben kann, die kosten dann gerade die Hälfte, sind ein Jahr alt und - außer bei grundlegenden Änderungen ganzer Gesetze - genau so brauchbar.
Was aber auch schon ein gutes Stück weiter bringt: Zu den meisten Gesetzten (bzw. hier einer Verordnung) gibt es Verwaltungsvorschriften, in denen der Gesetzgeber (hier Verordnungsgeber) viele Sachen schon mal klar stellt bzw. ein wenig erläutert, wie etwas gemeint ist. Gerade bei dem Thema lohnt sich ein Blick in die VwV zu § 35 StVO ;-) Gleich die Randnummer 1 zu § 35 dürfte eigentlich klar stellen, ob der Verordnungsgeber Blaulicht und Einsatzhorn auch als eine Art Warnsignal sieht oder nicht und ob sich der Verordnungsgeber das so vorstellt, dass Blaulicht und Horn auch laufen, wenn die Bahn frei ist, oder nicht.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
(Sorry, ich hab grad gemerkt der Link geht nicht, ich weiß aber nicht warum. Einfach selber googeln: VwV StVO, wenns geht die Seite Verwaltungsvorschriften-im-Internet.de nehmen, ist eine offizielle Behördenseite)
Wers genauer haben möchte muss in den Kommentar spicken (soll übrigens keine Werbung für diesen Kommentar sein, ich hab nur den genannt, weil der derzeit in der öffentlichen Verwaltung so ziemlich das Standartwerk ist in meinen Augen und wohl einer der umfangreichsten ist).
lg Stefan
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Geändert von Stefan D. [07.08.20 18:16] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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