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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 860741 | ||
Datum | 07.08.2020 13:05 MSG-Nr: [ 860741 ] | 2946 x gelesen | ||
Geschrieben von Paul M. Wird aus Rücksicht von Bürgern nur mit Blaulicht und ohne Einsatzhorn zum Einsatz gefahren und es ergeben sich daraus Weiterungen wie z. B. ein Unfall, so ist der Fahrer des Einsatzfahrzeuges der alleinige Verantwortliche. Ich will jetzt nicht dein Weltbild zerstören. Aber wenn der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges jemand anderen die Vorfahrt nimmt, ist er immer alleine verantwortlich. Da schützt dich dein Einsatzhorn auch nicht. Das Einsatzhorn ändert die Vorfahrtsregelung niemals. Es weist nur den anderen Verkehrsteilnehmer darauf hin, das er sein Vorfahrtsrecht zu Gunsten des Einsatzfahrzeuges "zurückstecken" muss. Und aus diesem Grund darfst du dich auch in Kreuzungen die unübersichtlich sind und bei denen du von Haus aus keine Vorfahrt hast nur mit Schrittgeschwindigkeit hineintasten und erst wenn du sicher weißt, der andere Verkehrsteilnehmer steckt sein Recht auf Vorfahrt zu deinen Gunsten zurück, weiterfahren. Ja, ich weiß, dies ist ein seltener Fall, aber Gott sei dank passiert relativ wenig, wenn man sich nicht dran hält. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander H. [07.08.20 13:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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