Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 860738 |
Datum | 07.08.2020 11:49 MSG-Nr: [ 860738 ] | 3046 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Sebastian W.Naaaaja, das Vorliegen irgendwelcher rechtlichen Voraussetzungen wird aber schon noch objektiv festgestellt und nicht anhand der Meinung eines Feuerwehrmannes. Macht aber nix, man kommt da anders heran: Selbst wenn die Voraussetzungen des § 38 vorliegen (oder auch die des § 35 oder sonstwelche) und man somit irgendwas könnte oder dürfte, MUSS man ja nicht! Der GF kann einfach im Rahmen seiner dienstlichen Weisungsbefugnis anordnen, dass hier und heute ganz normal gefahren wird.
Das meinte ich damit auch. War vielleicht nicht deutlich genug geschrieben.
Geschrieben von Sebastian W.Schwierig finde ich die Anordnung "Horn aus, aber weiter wie gehabt", denn ohne Horn kein 38 und dann ist halt auch nix mit freier Bahn. Da muss ich als Fahrer dann meinen Fahrstil runterschrauben, weil wo kein Platz gemacht werden muss, kann ich auch nicht durchfahren.
Sowas kann und sollte man auch nicht anweisen, warum auch?
Der Fahrstil muss so oder so immer der Verkehrslage angepasst bleiben.
Wenn es z.B. bei "Person droht zu springen" heisst "Ab hier ohne Horn", dann habe ich keine Möglichkeit den anderen Verkehrsteilnehmern die freie Bahn anzuordnen, und kann nicht denken "Die müssen mir eh Platz machen!".
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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