Rubrik | Einsatz |
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Thema | Feuerwehr erhält Beschwerden über zu lautes Martinhorn | 70 Beiträge |
Autor | Lars8 J.8, Kaarst / NRW | 860733 |
Datum | 07.08.2020 10:32 MSG-Nr: [ 860733 ] | 3351 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Wenn ich das
Geschrieben von Daniel H."Immer wieder verwunderlich, wie sich Leute, die es eigentlich wissen sollten, über andere Menschen aufregen, dann aber selbst nur ein gefährliches Halbwissen zu den Gesetzesgrundlagen an den Tag legen."
mal aufgreifen darf:
Geschrieben von Daniel H."Das Horn hat keine rechtlich festgelegte Warnfunktion, da im §38 nicht steht "darf zur Warnung eingesetzt werden"
Lies Dir bitte vorher nochmal die Verwaltungsvorschrift zur StVO, genauer gesagt zum §35 durch. Diese besagt:
Geschrieben von VWV StVO
Zu § 35 Sonderrechte
Zu den Absätzen 1 und 5
1
I.
Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.
Ja, ich weiß. Dort steht "sollte", aber auch eine Verwaltungsvorschrift hat eine Rechtsverbindlichkeit für uns und diese widerspricht zumindest Deiner Aussage.
PS: entschuldige bitte den kleinen Seitenhieb, ist nicht böse gemeint aber es war einfach eine passende Vorlage ;)
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Geändert von Lars J. [07.08.20 10:33] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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