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Thema | Corona-Spam - nun auch bei Feuerwehren :-( | 20 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 860408 | ||
Datum | 23.07.2020 12:34 MSG-Nr: [ 860408 ] | 1644 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Wolfgang K. Achtung - dürfte hier schwierig werden. Ich vermute mal, dass die FW Karlsruhe oder sogar nur die Stadt irgendwann mal Kontakte/Geschäftsbeziehungen zu der Firma hatte oder hat. zu wem? Dem Adresshändler oder zu der HiperScan GmbH? Wenn die HiperScan GmbH vorher Geschäftsbeziehungen zur Stadt bzw. Feuerwehr Karlsruhe hatte dann hätte die HiperScan GmbH den Adressdatensatz ja nicht kaufen müssen. Werbeeinverständnisse kann man nicht ver- bzw. ankaufen. Mailadressen von Adressehändler sind eigentlich wertlos. Werbemails darf man nur an Feuerwehren senden wenn dafür explizit eine Einwilligung vorliegt. Und die braucht der Versender. Die kann der aber nicht kaufen. Der Adresskäufer darf mit der dem gekauften Datensatz der Freiwilligen Feuerwehr Karlsruhe Abt. Wettersbach denen nur einen Werbebrief senden. Werbemails darf die HiperScan GmbH nur an diese Feuerwehr versenden wenn die HiperScan GmbH vorher (!) bei denen eine Einwilligung dafür einholt. Also Mailadressen von Feuerwehren kaufen und dann diese für eine Werbemailaktion nutzen geht nicht. In den letzten Monaten wurde dieses illegale Marketininstrument vermehrt genutzt. Ich kenne mehrere Fälle wo gezielt Adressmaterial von Feuerwehren gekauft wurden und damit dann Spam-Mails an die Feuerwehren verschickt wurde. Da in diesen Datenbeständen auch Mail-Adressen von mir enthalten sind hat mich die Spam-Flut auch getroffen :-( In diesem konkreten Fall ist es egal was die Stadt oder Feuerwehr Karlsruhe gemacht hat. Der Adresshändler hat ein Datensatz mit Adressdaten der Freiwillige Feuerwehr Karlsruhe Abt. Wettersbach an die HiperScan GmbH verkauft. Doof ist da das dieser Datensatz falsch ist und eine Mailadresse von mir enthält. Nun hat die HiperScan GmbH diese Daten für Werbemails verwendet. Dabei hat die HiperScan GmbH doppelt in die Sch... gegriffen. Ich hab jetzt einen Unterlassungsanspruch gegen die Firma HiperScan GmbH. Ich kann die jetzt über einen Anwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Aus der Nummer kommen die dann nicht mehr raus. Falls ich dann später nochmals mit einer Werbemail von denen belästigt werden ist die Vertragsstrafe die in der Unterlassungserklärung vereinbahrt wurde fällig. Das dürften dann eine vierstellige Summe sein. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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