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Thema | Gesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 860335 |
Datum | 20.07.2020 16:23 MSG-Nr: [ 860335 ] | 1125 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian W.Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt.
Davon lebt aber die Juristerei, und davon leben die Mythen... :-)
Lex superior, lex specialis. Die ganzen Ausnahmen von der Regel. Schon klar.
Wenn ich aber in meiner Grundausbildung bin. Am allerersten Abend und wir nehmen die Rechtsgrundlagen durch und ich behaupte: "Es gilt immer das, dass im Gesetz steht, egal was in der Satzung steht."
Dann bekomme ich in den nächsten Tagen böse Anrufe von Kommandanten, weil irgendwelche Anwärter behaupten, die Satzung wäre falsch, bzw. würde dem Gesetz widersprechen und wäre damit (zumindest in Teilen) ungültig.
Wenn ich genug (juristische) Vorbildung habe um zu wissen und zu erkennen, dass eine Gesetz Spielraum für die Gestaltung einer Satzung lassen kann, dann tut der Satz nicht weh.
Fehlt aber diese Vorbildung, kann der Satz zu bösen Irrtümern führen.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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