Moin
Geschrieben von Matthias K.Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch.
Nein. Sofern wir nicht mit Wortklaubereien anfangen wollen, ist dieser Satz absolut korrekt. Ich habe "was anderes" natürlich als "etwas entgegenstehendes, anderslautendes" interpretiert, wie vermutlich nahezu jeder es tun würde.
Und wenn in deiner Satzung etwas dem Gesetzeswortlaut entgegenstehendes steht, dann gilt eben das Gesetz.
Dass ein Gesetz konkret regeln oder einen Spielraum lassen kann ist richtig, ändert aber nichts daran: Wenn in der Satzung etwas steht, was der (konkreten oder spielraumbehafteten) Regelung des Gesetzes widerspricht, dann gilt das Gesetz.
Geschrieben von Matthias K.Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)? Das Gesetz ist höherrangig als die Satzung, nach einer der Regeln zur Auflösung von Normkollisionen verdrängt höherrangiges Recht niederrangiges, nennt sich "Lex-superior-Grundsatz".
Beide Normen existieren friedlich nebeneinander her, bis es zu einer Kollision kommt.
Wäre ich jetzt ein völlig unbedarfter Dritter und sollte z.B. jemanden in eure Wehr aufnehmen und hätte Satzung und Gesetz vorliegen, dann würde ich zunächst nach Satzung aufnehmen wollen, also der niedrigeren (und vermutlich dafür detaillierteren) Norm. Vorher gucke ich aber noch schnell ins Gesetz, nicht dass da "was anderes" steht. Falls nicht, ist alles gut. Falls doch haben wir eine Kollision, es greift der o.g. Grundsatz und wegen des Geltungsvorrangs des Gesetzes muss ich dann so verfahren, wie dort vorgeschrieben.
Und warum du eine Satzung anwenden sollst, wenn doch im Zweifelsfall das Gesetz eh Vorrang hat: Eben, nur im Zweifels(Kollisions)Fall. Bis dahin regeln Satzungen in der Regel die Sachverhalte viel detaillierter, meist sind spezielle Regelungen in Satzungen sogar erforderlich, weil rein nach Gesetz noch viel zu viel Spielraum für eine konkrete Maßnahme wäre. Schau doch z.B. mal in euer Feuerwehrgesetz, was da konkret zur Aufnahme steht. Du müsstest ja zumindest mal wissen, wer nach welchem Verfahren wie jemanden aufnehmen kann. Ohne zu schauen, ich denke nicht dass all das im Gesetz steht. Das sollte dafür in eurer Satzung dann abschließend geregelt sein.
Geschrieben von Matthias K.Fragst Du einen Juristen :o)
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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