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Thema | Gesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 860230 |
Datum | 17.07.2020 22:49 MSG-Nr: [ 860230 ] | 1148 x gelesen |
Der Satz "Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht." ist falsch.
Fragst Du einen Juristen ob das stimmt, bekommst Du als Antwort: "Kommt drauf an".
Das jeweilige Feuerwehrgesetz kann ein konkrete Regelung enthalten, es kann der Gemeinde auch einen Spielraum lassen.
Bevor ich das nicht geprüft habe, kann ich dazu keine Aussage machen. Die pauschale Aussage in dem Satz ist also falsch, und daher nur ein Mythos.
Geschrieben von Sebastian W.Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang.
Ich persönlich finde den Satz verwirrend. Wenn das Gesetz doch Geltungsvorrang hat, warum soll ich dann die Satzung anwenden (vor allem, wenn sie anders lautet als das Gesetz)?
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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