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Thema | Gesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst | 30 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 860228 |
Datum | 17.07.2020 20:36 MSG-Nr: [ 860228 ] | 1311 x gelesen |
Moin
Geschrieben von Matthias K.Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht. Das würde ich aber mal nicht als Mythos bezeichnen, da es in der Regel zutreffend ist.
Das Gesetzt steckt einen Rahmen, den die Satzung ausfüllen kann. Wenn aber in der Satzung etwas steht, dass den gesetzlichen Rahmen sprengt, dann gilt das Gesetz.
Beispiel: Steht im Gesetz "Feuerwehrdienst darf leisten, wer zwischen 17 und 60 ist" dann darf eure Satzung regeln "Bei uns darf Feuerwehrdienst leisten, wer zwischen 30 und 55 ist" - aber nicht "Bei uns darf Dienst leisten, wer zwischen 12 und 80 ist".
Schlauer Merksatz dazu: Die Satzung hat Anwendungsvorrang, das Gesetz hat Geltungsvorrang.
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)
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