Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Gesucht: Mythen und Irrtümer im Feuerwehrdienst | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 859969 |
Datum | 07.07.2020 16:47 MSG-Nr: [ 859969 ] | 3527 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Einsätze der Feuerwehr kosten immer/nie was.
Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Anrufer.
Einsätze der Feuerwehr zahlt immer/nie der Verursacher.
Wenn Du gegen die UVV verstößt, zahlt die Versicherung nicht.
Was in der Feuerwehrsatzung steht gilt, auch wenn im Gesetz was anderes steht.
Was im Gesetz steht gilt, auch wenn in der Feuerwehrsatzung was anderes steht.
Wenn man nicht als nach der FwDV macht, zahlt die Versicherung nicht.
Man darf keine Befehle erteilen, die gegen die FwDV verstoßen.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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