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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Bundeswehr: Kramp-Karrenbauer will Dienstpflicht für alle | 223 Beiträge | ||
Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen | 859734 | ||
Datum | 26.06.2020 10:32 MSG-Nr: [ 859734 ] | 5627 x gelesen | ||
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Geschrieben von Wolfgang K. Und aus dem Nähkästchen geplaudert - ich durfte einem guten Freund schon mal den Ausweis über mehr als 100 km nachfahren, der meinte oberschlau sein zu müssen und seine Rechte genau kannte. Leider waren die Polizisten "Spaßbremsen" und kannten ihre noch viel besser. Nur weil es keine Pflicht zum Mitführen eines Ausweises gibt, kann es natürlich zu Unannehmlichkeiten kommen. Wie heißt es so schon in einem Ratgeber zu dem Thema: Freiwillige Mitnahme von Ausweis häufig empfehlenswert Gleichwohl kann die Mitnahme etwa eines Personalausweises auch dann empfehlenswert sein, soweit Sie hierzu nicht verpflichtet sein. Ansonsten ist die Polizei möglicherweise berechtigt, Sie bei einer Kontrolle beziehungsweise einem Verkehrsunfall zwecks Feststellung Ihrer Identität mit auf die Polizeiwache zu nehmen. Das gilt etwa auch dann, wenn Sie schwarzgefahren sind. Fazit: Durch das Mitführen des Personalweises oder Reisepasses kann man sich also manche Unannehmlichkeiten ersparen Ich führe meinen Ausweis deshalb auch ohne Zwang mit mir. Nicht weil ich muss, sondern weil es keinen Nachteil bedeutet. Aber wer das nicht möchte, muss eben auch mit den Konsequenzen leben. Genau das macht den mündigen Bürger aus. Er kann sich zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, im Rahmen der geltenden Regeln, entscheiden. Aber er muss dann auch die Konsequenzen seiner Entscheidung tragen. Mario | ||||
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