Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BaWü: Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen | 55 Beiträge |
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 859597 |
Datum | 21.06.2020 22:36 MSG-Nr: [ 859597 ] | 3164 x gelesen |
ad DAB-Radio:
Ist für Fahrzeuge der Klasse M ab 21.12.2020 verpflichtend, warum ich bei Nutzfahrzeugen mit dem erwartbaren Fahrprofil eines Feuerwehrfahrzeuges ein Radio brauche..?
Das Radio, das in einen DIN-Schacht passt, kann ich auch tauschen, wenn ich denn will.
ad Singlebereifung:
Ist hier noch niemandem aufgefallen, aber bei hochgeländegängigen Fahrgestellen notwendig, warum "rot" statt "gelb" müssen mir die Verfasser einmal erklären
ad elektr. Winde:
Ja, ab einer gewissen Zugkraft ist die auch aus anderen Gründen unsinnig, Normen einhalten muss ich nicht extra betonen..
ad HVAC (man verzeihe mir die Zusammenfassung von Heizung, Belüftung und Klimatisierung mit dem engl.Terminus):
Standheizung ja, A/C nein verstehe ich nicht - aus welchem Kältenest kommt der Verfasser?
Mein Eindruck: Das ist der Apell an eine möglichst simple und an der Grundnorm orientierte Fahrzeugdefinition, da kann ich mit. Die paar Kuriositäten will ich nicht nachvollziehen, die vergessen wir bitte gleich wieder.
Grüsse
Peter
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